Was ist eine Nichtlebensversicherung?
Als «Nichtleben» bezeichnet man alle Schaden- und Haftpflichtversicherungen, im Gegensatz zur Lebensversicherung und zur Vorsorge. Dazu gehören die Privathaftpflicht, die Hausratversicherung, das Auto, die Reise, Tiere oder der Rechtsschutz. Diese Verträge unterstehen dem Privatrecht (VVG): Leistungen, Ausschlüsse und Bedingungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer — weshalb sich ein Vergleich vor dem Abschluss lohnt. Anders als bei der Grundversicherung nach KVG ist hier nichts standardisiert: zwei Verträge mit gleicher Prämie können sehr unterschiedlich decken.