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LEISTUNGEN DER ZUSATZVERSICHERUNG

Von der Zusatzversicherung übernommene Leistungen: der Schweizer Ratgeber 2026

Die Grundversicherung nach KVG deckt die wesentlichen medizinischen Leistungen, lässt aber einen grossen Teil des Alltags aus. Hier greift die Zusatzversicherung nach VVG: Brille und Kontaktlinsen, Zahnbehandlung und Zahnkorrektur, Alternativmedizin, Psychotherapie über die gedeckten Sitzungen hinaus, Vorsorgeuntersuchungen, Verhütungsmittel. Anders als beim KVG ist hier nichts standardisiert — jeder Versicherer stellt seinen eigenen Leistungskatalog auf, mit eigenen Jahreshöchstbeträgen und eigenen Bedingungen. Als Anhaltspunkt kostet eine ambulante Zusatzversicherung CHF 20 bis 80 pro Monat je nach Umfang. Und sie unterliegt einer Gesundheitsprüfung: der Versicherer kann ablehnen. Polia ist ein unabhängiger Vergleichsdienst der Vanguard Advice AG.

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Brille und Optik

Das KVG beteiligt sich bei Erwachsenen nur in engen Fällen. Brille, Kontaktlinsen und Fassungen hängen von der Zusatzversicherung ab — meist rund CHF 200 alle zwei bis drei Jahre.

Zahnkorrektur beim Kind

Die Zahnkorrektur ist vom KVG nicht gedeckt, ausser bei anerkannter schwerer Fehlbildung. Mit CHF 5'000 bis 15'000 ist sie der grösste Posten — eine früh abgeschlossene Zusatzversicherung lohnt sich.

Osteopathie und Alternativmedizin

Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie hängen von der Zusatzversicherung ab. Die Zahl der Sitzungen und die Anerkennung des Therapeuten (ASCA, RME) entscheiden über die Leistung.

Psychotherapie

Seit der Reform kann die vom Arzt angeordnete Psychotherapie unter Bedingungen zum KVG gehören. Darüber hinaus greift die Zusatzversicherung — Sitzungszahl und Höchstbetrag prüfen.

Bedingungen lesen

Wartefristen, Gesundheitsprüfung, Vorbehalte, anerkannte Therapeuten und Jahreshöchstbeträge bestimmen die tatsächliche Leistung. Sie erklären den Preisunterschied.

Was übernimmt eine Zusatzversicherung nach VVG wirklich?

Die Grundversicherung nach KVG deckt die medizinisch notwendigen Leistungen, ignoriert aber einen guten Teil des Alltags. Das ist die Rolle der Zusatzversicherung, geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese freiwillige Deckung übernimmt Leistungen, die das KVG nicht kennt oder nur eingeschränkt kennt: Brille und Kontaktlinsen für Erwachsene, Zahnbehandlungen, Zahnkorrektur beim Kind, Alternativmedizin, Fitness und Prävention, Transport und Rettung, Behandlung im Ausland. Wesentlicher Unterschied zum KVG: es besteht keine Aufnahmepflicht — eine Gesundheitsprüfung entscheidet, und der Versicherer kann Vorbehalte anbringen oder ablehnen.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Der Mechanismus beruht auf dem vertraglichen Leistungskatalog jedes Versicherers. Für einen Posten wie die Brille, die Psychotherapie oder die Osteopathie nennt der Vertrag drei Zahlen, die Sie kennen müssen: den **Prozentsatz** der Übernahme (häufig 75 oder 90 %), den **Jahreshöchstbetrag** (etwa CHF 200 für die Optik alle drei Jahre) und die Zahl der gedeckten **Sitzungen**. Sie zahlen zuerst selbst, senden Rechnung und allenfalls eine ärztliche Verordnung ein, und erhalten die Erstattung im Rahmen dieser Grenzen. Prüfen Sie ebenso, ob der Therapeut **anerkannt** sein muss — bei Alternativmedizin verlangen die meisten Versicherer eine Anerkennung nach ASCA oder RME, andernfalls entfällt jede Leistung.

Was beeinflusst die Prämie?

Der Preis ist nie einheitlich: er richtet sich nach dem Alter beim Abschluss, der Wohnregion, dem Leistungsumfang und den gewählten Höchstbeträgen. Der entscheidende Punkt ist wieder das Eintrittsalter: mit 25 abgeschlossen bleibt eine Zusatzversicherung lebenslang günstiger, und die Aufnahme ist einfach, weil noch keine Vorerkrankungen bestehen. Mit 50 wird sie teuer und ungewiss. Manche Verträge steigen nach Alterklassen, andere bleiben stabil — klären Sie das vor der Unterschrift. Und rechnen Sie nach: eine Zusatzversicherung für CHF 40 pro Monat, die CHF 200 Optik alle drei Jahre erstattet, kostet Sie mehr als sie einbringt, wenn Sie nichts anderes nutzen.

Wie nach Bedarf wählen?

Der richtige Reflex ist, vom tatsächlichen Bedarf auszugehen, nicht von einer verlockenden Leistungsliste. Tragen Sie eine Brille, richten Sie sich auf eine Optikdeckung aus und prüfen Sie Höchstbetrag und Turnus. Haben Sie Kinder, ist die Zahnkorrektur der grösste Posten — CHF 5'000 bis 15'000 — und rechtfertigt eine eigene Deckung, möglichst früh abgeschlossen. Nutzen Sie regelmässig Osteopathie oder Akupunktur, zählen Sie Ihre Sitzungen pro Jahr und vergleichen Sie mit dem gedeckten Kontingent. Und listen Sie zuerst auf, was Sie bereits haben: eine Zusatzversicherung, die Sie seit Jahren zahlen, deckt vielleicht schon, was Sie hinzukaufen wollen.

Sonderfälle und häufige Fehler

Mehrere Situationen verdienen Aufmerksamkeit. Neuzuziehende (Bewilligung B, C, G oder L) haben drei Monate für die Grundversicherung; für die Zusatzversicherungen gilt diese Frist nicht — und je länger sie warten, desto grösser das Risiko einer Ablehnung. Der teuerste Fehler bleibt, eine bestehende Zusatzversicherung zu **kündigen**, um zu einem billigeren Angebot zu wechseln: die neue verlangt eine Gesundheitsprüfung, und wird sie abgelehnt, haben Sie beides verloren. Weiter: den Therapeuten nicht auf Anerkennung prüfen; die Wartefrist übersehen, die bei manchen Leistungen gilt; oder eine Rechnung nach Ablauf der Einreichefrist senden — häufig fünf Jahre, manchmal deutlich kürzer.

Wie Polia beim Vergleich hilft

Polia ist ein unabhängiger Vergleichsdienst, der die Zusatzversicherungen der wichtigsten Schweizer Kassen an einem Ort zusammenführt — transparent und ohne Kaltakquise. Wir stellen die Kataloge nebeneinander, was von Hand mühsam ist, weil jeder Versicherer seine eigene Struktur verwendet: Prozentsätze, Höchstbeträge, Sitzungszahlen und Anerkennungsbedingungen. Wir rechnen mit Ihnen auch nach, ob eine Deckung sich für Ihren tatsächlichen Verbrauch lohnt — manchmal ist die Antwort nein, und wir sagen es. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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Questions fréquentes

Wird die Brille in der Schweiz von der Versicherung übernommen?

Bei Erwachsenen beteiligt sich das KVG nur in engen Fällen — etwa bei bestimmten Erkrankungen. Für den Alltag hängt die Erstattung von einer Zusatzversicherung ab, typischerweise rund CHF 200 alle zwei bis drei Jahre. Prüfen Sie Höchstbetrag und Turnus: eine Deckung, die weniger erstattet als sie an Prämie kostet, bringt nichts.

Wird die Zahnkorrektur meines Kindes übernommen?

Grundsätzlich nicht vom KVG, ausser bei einer anerkannten schweren Fehlbildung. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt meist 50 bis 75 % bis zu einem Höchstbetrag. Da eine Zahnkorrektur CHF 5'000 bis 15'000 kostet, ist der Unterschied erheblich — und ein vor der Geburt abgeschlossener Vertrag kann nicht abgelehnt werden.

Wird Osteopathie von der Zusatzversicherung übernommen?

Meist ja, aber unter Bedingungen: der Therapeut muss in der Regel nach ASCA oder RME anerkannt sein, die Zahl der Sitzungen pro Jahr ist begrenzt, und der Prozentsatz liegt zwischen 75 und 90 %. Prüfen Sie die Anerkennung Ihres Therapeuten vor der Behandlung — ohne sie entfällt jede Leistung.

Ist Psychotherapie von der Krankenversicherung gedeckt?

Seit der Reform des Anordnungsmodells kann die von einem Arzt angeordnete Psychotherapie bei einem anerkannten Psychotherapeuten zum KVG gehören, im Rahmen einer bestimmten Sitzungszahl. Darüber hinaus, oder ohne ärztliche Anordnung, greift die Zusatzversicherung — mit eigenem Höchstbetrag und eigener Sitzungszahl.

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