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Krankenkasse wechseln und kündigen: Frist & Musterbrief 2026

Frist, Musterkündigung und Schritte zum Kassenwechsel.

5 Min. Lesedauer

Die Frist: vor dem 30. November

Wer die Grundversicherung KVG kündigen und die Krankenkasse wechseln möchte, muss die ordentliche Frist beachten: Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Entscheidend ist nicht das Datum des Versands, sondern der Eingang beim Versicherer. Senden Sie das Schreiben deshalb rechtzeitig und am besten per Einschreiben, damit Sie im Streitfall einen Nachweis besitzen. Verschieben Sie den Versand nicht auf den letzten Tag: Ein verspäteter Eingang bindet Sie für ein weiteres Jahr an die aktuelle Prämie. Prüfen Sie vor der Kündigung, dass die neue Grundversicherung bereits zugesagt ist, denn in der KVG besteht zwar Aufnahmepflicht, eine saubere Abfolge erspart Ihnen jedoch unnötige Lücken und Rückfragen.

Das Muster-Kündigungsschreiben

Ein gültiges Kündigungsschreiben für die Grundversicherung KVG bleibt bewusst einfach. Es enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, die Versichertennummer sowie die klare Erklärung, dass Sie den Vertrag per 31. Dezember kündigen. Ergänzen Sie Datum und Unterschrift. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben, da die freie Kassenwahl gesetzlich verankert ist. Achten Sie darauf, dass alle versicherten Familienmitglieder, die wechseln sollen, namentlich aufgeführt sind. Wer mehrere Personen kündigt, erstellt am besten pro Person ein eigenes Schreiben oder eine eindeutige Auflistung. Polia erstellt während des Prämienvergleichs automatisch ein vorausgefülltes PDF-Kündigungsschreiben, das Sie nur noch unterschreiben und versenden müssen. So vermeiden Sie Formfehler und stellen sicher, dass der Wechsel fristgerecht und vollständig bei Ihrer bisherigen Kasse ankommt.

Vorsicht bei den Zusatzversicherungen (VVG)

Die Frist vom 30. November gilt ausschliesslich für die Grundversicherung nach KVG. Für die VVG-Zusatzversicherung gelten eigene, vertraglich festgelegte Regeln. Üblich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit, teilweise bestehen mehrjährige Bindungen. Prüfen Sie deshalb Ihre Police genau, bevor Sie etwas unternehmen. Anders als bei der Grundversicherung besteht bei der VVG keine Aufnahmepflicht: Eine neue Zusatzversicherung kann eine Gesundheitsprüfung verlangen und Sie ablehnen oder mit Vorbehalten aufnehmen. Kündigen Sie Ihre bestehenden Zusätze deshalb erst, wenn die Zusage des neuen Anbieters schriftlich vorliegt. So vermeiden Sie, ohne wertvollen Versicherungsschutz dazustehen. Trennen Sie den Wechsel der Grundversicherung gedanklich klar von den Zusatzversicherungen, da beide unterschiedlichen Fristen und Bedingungen unterliegen.

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