Prämienverbilligung im Kanton Aargau (2026)
Wer hat Anspruch auf die Verbilligung der KVG-Prämie in Aargau, wie beantragen Sie sie und wie kombinieren Sie sie mit einer günstigeren Krankenkasse? Durchschnittsprämie für Erwachsene in Aargau: CHF 393/Monat.
Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung in Aargau?
Im Kanton Aargau hängt der Anspruch auf Prämienverbilligung von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Haushaltsgrösse ab. Aargau legt eigene Schwellenwerte fest; Familien und junge Erwachsene in Ausbildung werden oft prioritär behandelt. Die Berechnung ist kostenlos — reichen Sie im Zweifel ein Gesuch ein.
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung — die individuelle Prämienverbilligung (IPV) — ist eine kantonale Beihilfe, die Ihre Prämie der Grundversicherung KVG ganz oder teilweise senkt. Sie wird vom Bund und vom Kanton Aargau mitfinanziert und richtet sich an Haushalte mit tiefem bis mittlerem Einkommen. Es ist ein Recht, keine Gunst.
Wer hat in Aargau Anspruch?
Massgebend sind Ihr steuerbares Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Haushaltsgrösse. Der Kanton Aargau setzt eigene Schwellenwerte, die sich von anderen Kantonen unterscheiden. Viele Versicherte — auch aus dem Mittelstand — haben Anspruch, ohne es zu wissen. Im Zweifel lohnt sich ein Gesuch: die Berechnung ist gratis.
So beantragen Sie die Verbilligung in Aargau
Der Antrag läuft über die zuständige kantonale Stelle von Aargau (Ausgleichskasse oder Amt für Krankenversicherung). Je nach Jahr wird der Anspruch automatisch aus Ihrer Steuererklärung berechnet oder verlangt ein aktives Gesuch, oft innerhalb einer Frist. Prüfen Sie die aktuellen Modalitäten Ihres Kantons.
Verbilligung mit günstigerer Kasse kombinieren
Die Verbilligung senkt Ihre Zahlung, doch die Prämien variieren stark zwischen den Kassen — die Durchschnittsprämie in Aargau liegt bei rund CHF 393/Monat, obwohl die Grundversicherung gesetzlich identisch ist. Wählen Sie zuerst eine günstigere Kasse und beantragen Sie dann die Verbilligung: beide Einsparungen summieren sich.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung in Aargau?
Im Kanton Aargau hängt der Anspruch von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Haushaltsgrösse ab. Aargau legt eigene Schwellenwerte fest; Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung werden oft prioritär behandelt. Prüfen Sie es bei der zuständigen kantonalen Stelle — die Berechnung ist gratis.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung in Aargau?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen kantonalen Stelle von Aargau (Ausgleichskasse oder Amt für Krankenversicherung). Je nach Jahr wird der Anspruch automatisch aus der Steuererklärung berechnet oder verlangt ein aktives Gesuch, oft vor einer Frist.
Reicht die Verbilligung, oder soll ich auch die Kassen vergleichen?
Beides kombiniert sich. Die durchschnittliche KVG-Prämie in Aargau liegt bei rund CHF 393/Monat, variiert aber stark zwischen den Kassen bei identischen Leistungen. Mit einer günstigeren Kasse UND der Verbilligung maximieren Sie die Ersparnis.
Prämienverbilligung nach Gemeinde (Aargau)
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Siehe auch: der nationale Ratgeber zur Prämienverbilligung.