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Prämienverbilligung im Kanton Bern (2026)

Wer hat Anspruch auf die Verbilligung der KVG-Prämie in Bern, wie beantragen Sie sie und wie kombinieren Sie sie mit einer günstigeren Krankenkasse? Durchschnittsprämie für Erwachsene in Bern: CHF 428/Monat.

Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung in Bern?

Im Kanton Bern hängt der Anspruch auf Prämienverbilligung von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Haushaltsgrösse ab. Bern legt eigene Schwellenwerte fest; Familien und junge Erwachsene in Ausbildung werden oft prioritär behandelt. Die Berechnung ist kostenlos — reichen Sie im Zweifel ein Gesuch ein.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung — die individuelle Prämienverbilligung (IPV) — ist eine kantonale Beihilfe, die Ihre Prämie der Grundversicherung KVG ganz oder teilweise senkt. Sie wird vom Bund und vom Kanton Bern mitfinanziert und richtet sich an Haushalte mit tiefem bis mittlerem Einkommen. Es ist ein Recht, keine Gunst.

Wer hat in Bern Anspruch?

Massgebend sind Ihr steuerbares Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Haushaltsgrösse. Der Kanton Bern setzt eigene Schwellenwerte, die sich von anderen Kantonen unterscheiden. Viele Versicherte — auch aus dem Mittelstand — haben Anspruch, ohne es zu wissen. Im Zweifel lohnt sich ein Gesuch: die Berechnung ist gratis.

So beantragen Sie die Verbilligung in Bern

Der Antrag läuft über die zuständige kantonale Stelle von Bern (Ausgleichskasse oder Amt für Krankenversicherung). Je nach Jahr wird der Anspruch automatisch aus Ihrer Steuererklärung berechnet oder verlangt ein aktives Gesuch, oft innerhalb einer Frist. Prüfen Sie die aktuellen Modalitäten Ihres Kantons.

Verbilligung mit günstigerer Kasse kombinieren

Die Verbilligung senkt Ihre Zahlung, doch die Prämien variieren stark zwischen den Kassen — die Durchschnittsprämie in Bern liegt bei rund CHF 428/Monat, obwohl die Grundversicherung gesetzlich identisch ist. Wählen Sie zuerst eine günstigere Kasse und beantragen Sie dann die Verbilligung: beide Einsparungen summieren sich.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung in Bern?

Im Kanton Bern hängt der Anspruch von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Haushaltsgrösse ab. Bern legt eigene Schwellenwerte fest; Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung werden oft prioritär behandelt. Prüfen Sie es bei der zuständigen kantonalen Stelle — die Berechnung ist gratis.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung in Bern?

Der Antrag erfolgt bei der zuständigen kantonalen Stelle von Bern (Ausgleichskasse oder Amt für Krankenversicherung). Je nach Jahr wird der Anspruch automatisch aus der Steuererklärung berechnet oder verlangt ein aktives Gesuch, oft vor einer Frist.

Reicht die Verbilligung, oder soll ich auch die Kassen vergleichen?

Beides kombiniert sich. Die durchschnittliche KVG-Prämie in Bern liegt bei rund CHF 428/Monat, variiert aber stark zwischen den Kassen bei identischen Leistungen. Mit einer günstigeren Kasse UND der Verbilligung maximieren Sie die Ersparnis.

Prämienverbilligung nach Gemeinde (Bern)

Sehen Sie die Verbilligung für Ihre Gemeinde:

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Siehe auch: der nationale Ratgeber zur Prämienverbilligung.

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