Prämienverbilligung in der Schweiz (2026)
Wer hat Anspruch auf die Verbilligung der KVG-Prämie, wie beantragen Sie sie und wie kombinieren Sie sie mit einer günstigeren Krankenkasse? Finden Sie unten das Verfahren Ihres Kantons.
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung (IPV) ist eine kantonale Beihilfe, mitfinanziert vom Bund, die Ihre Prämie der Grundversicherung KVG teilweise oder vollständig senkt. Sie richtet sich an Haushalte mit tiefem bis mittlerem Einkommen. Über 30 Prozent der Versicherten in der Schweiz erhalten diese Unterstützung. Wichtig: Es handelt sich um ein Recht, nicht um eine Gunst. Viele Berechtigte beantragen die Prämienverbilligung gar nicht, weil sie ihren Anspruch schlicht nicht kennen.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch auf Prämienverbilligung hängt vom steuerbaren Einkommen, vom Vermögen und von der Haushaltsgrösse ab. Jeder Kanton legt eigene Schwellenwerte fest, weshalb sich die Bedingungen regional stark unterscheiden. Familien mit Kindern sowie junge Erwachsene in Ausbildung werden häufig prioritär berücksichtigt. Prüfen Sie Ihren Anspruch sorgfältig, denn zahlreiche Versicherte qualifizieren sich, ohne es zu wissen. Eine unverbindliche Berechnung schafft rasch Klarheit.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag auf Prämienverbilligung läuft über die kantonalen Stellen, meist die Ausgleichskasse oder das Amt für Krankenversicherung. In einigen Kantonen erfolgt die Vergabe automatisch auf Basis Ihrer Steuererklärung, in anderen müssen Sie aktiv ein Gesuch einreichen, oft innerhalb fester Fristen. Verpassen Sie diese Termine nicht, sonst verfällt Ihr Anspruch für das laufende Jahr. Informieren Sie sich frühzeitig über das Verfahren in Ihrem Wohnkanton.
Prämienverbilligung mit günstigerer Krankenkasse kombinieren
Die Prämienverbilligung senkt Ihre Zahlung, doch die Prämien unterscheiden sich stark zwischen den Kassen, obwohl die Grundversicherung KVG gesetzlich identisch ist. Vergleichen Sie zuerst die Prämien und wählen Sie die günstigste Krankenkasse, etwa mit Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell und einer höheren Franchise bis CHF 2'500. Beantragen Sie danach die Prämienverbilligung. So kombinieren Sie zwei Sparhebel und reduzieren Ihre Gesundheitskosten gleich doppelt.
Die Prämienverbilligung in Ihrem Kanton
Jeder der 26 Kantone regelt die Prämienverbilligung eigenständig, mit eigenen Schwellenwerten, Fristen und Antragsverfahren. Was im Kanton Zürich gilt, weicht von Bern, Waadt oder Tessin ab. Wählen Sie Ihren Wohnkanton, um die genauen Bedingungen, die zuständige Stelle und den passenden Antragsweg zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren vollen Anspruch ausschöpfen und keine kantonale Frist verpassen.
Häufige Fragen
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung, offiziell individuelle Prämienverbilligung (IPV), ist eine kantonale Beihilfe, mitfinanziert vom Bund. Sie senkt Ihre Prämie der Grundversicherung KVG teilweise oder vollständig und richtet sich an Haushalte mit tiefem bis mittlerem Einkommen.
Wer hat 2026 Anspruch auf Prämienverbilligung?
Massgebend sind Ihr steuerbares Einkommen, Ihr Vermögen und die Haushaltsgrösse. Jeder Kanton setzt eigene Schwellenwerte. Viele Versicherte haben Anspruch, ohne es zu wissen. Eine unverbindliche Berechnung ist kostenlos und zeigt Ihre Situation auf.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Stelle, meist die Ausgleichskasse oder das Amt für Krankenversicherung. Je nach Kanton erfolgt die Vergabe automatisch über die Steuererklärung oder verlangt ein aktives Gesuch innerhalb einer Frist.
Kann ich Prämienverbilligung und eine günstigere Krankenkasse kombinieren?
Ja. Wählen Sie zuerst die günstigste Krankenkasse für die Grundversicherung KVG, etwa mit HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell, und beantragen Sie danach die Prämienverbilligung. So summieren sich beide Einsparungen.
Die Prämienverbilligung in Ihrem Kanton
Jeder Kanton hat eigene Schwellenwerte und Verfahren — wählen Sie Ihren: